Mehr als 30 Teilnehmer*innen diskutieren am GCG zu neuen Prüfungsverfahren
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich die künftigen Anforderungen an heilkundliche Kompetenzen in den Prüfungen primärqualifizierender Pflegestudiengänge angemessen abbilden lassen. Dafür brauche es ein tragfähiges Prüfungskonzept, das die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und sich zugleich in die hochschulische Lehre integrieren lässt, so der Fachkreis.
Prüfung heilkundlicher Kompetenzen im Fokus
Im primärqualifizierenden Pflegestudium erwerben Studierende Kompetenzen, die sie dazu befähigen sollen, künftig bestimmte heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Diese Fähigkeiten müssen nicht nur vermittelt, sondern auch geprüft werden. Die Teilnehmenden erörterten daher, wie Prüfungen gestaltet werden können, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und zugleich den Besonderheiten der akademischen Pflegeausbildung gerecht werden.
Ergebnis: Pflegerische Kernkompetenzen und heilkundliche Aufgaben gehören zusammen
Eine zentrale Erkenntnis des Arbeitstreffens war, dass die Anlagen 5a und 5b der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Während Anlage 5a die pflegerischen Kernkompetenzen abbildet, umfasst Anlage 5b die neu hinzukommenden heilkundlichen Aufgaben. Diese Bereiche dürfen bei der Prüfungsorganisation nicht in zwei voneinander getrennte Kompetenzkataloge aufgeteilt werden, so die Teilnehmenden.
Die Anforderungen beider Anlagen greifen ineinander. Das müsse sich sowohl in der curricularen Gestaltung der Studiengänge als auch in der Konzeption der Prüfungen widerspiegeln. Ein konsistentes Prüfungskonzept müsse die jeweiligen Anforderungen aufeinander abstimmen und in ihrem Zusammenhang abbilden.
Gemeinsame Arbeit wird fortgesetzt
Die Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft e. V. wird die hochschulübergreifende Entwicklung des Prüfungskonzepts fortsetzen. Die diskutierten Anforderungen sollen jetzt in ein tragfähiges Gesamtkonzept münden.
„Unser gemeinsames Ziel reicht über die Hochschulen hinaus: Ein starkes Pflegestudium stärkt die professionelle Pflege und trägt dazu bei, die Versorgungssicherheit nachhaltig zu verbessern. Wir freuen uns, dass wir als gastgebende Hochschule einen Beitrag zu diesem Prozess leisten konnten“, betonte Prof. Dr. Björn Sellemann, zuständig für das Lehrgebiet Pflege an der HAWK mit dem Forschungsschwerpunkt Nursing Informatics.
Die Beratungen fanden im Rahmen der 66. Mitgliederversammlung der Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft e. V. statt. Sie dienten dazu, die fachlichen Grundlagen für die weitere gemeinsame Arbeit zu konkretisieren.